Es ist grundsätzlich die Legitimation und die Unterschrift beider Elternteile erforderlich. Falls ein Elternteil der alleinige gesetzliche Vertreter ist, ist dem Antrag ein entsprechender Nachweis (z. B. Sorge-
rechtsbeschluss/Negativbescheinigung, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde) in bestätigter Kopie beizulegen.