Wissen · Edelmetalle · Stand Oktober 2026

Gold besitzen oder Gold versprochen bekommen?

Wer Gold kauft, kauft nicht immer Gold. Zu Hause, im Schließfach, als ETC, als ETF oder im Schweizer Zollfreilager. Wir vergleichen, was Ihnen jeweils gehört, wem Sie vertrauen und was es kostet.

Regalreihen mit Goldbarren in einem HochsicherheitslagerKI-generiert
Symbolbild Edelmetalllager
Vertrauensleiter: fünf Formen, Gold zu halten Fünf Stufen, von unten nach oben gelesen. Stufe 1 unten, Forderung: Sie vertrauen dem Emittenten als Ihrem Schuldner. Stufe 2, Fondsanteil: Sie vertrauen der Fondsgesellschaft und der Depotbank. Stufe 3, verwahrtes Eigentum: Sie vertrauen dem Verwahrer und seinen Kontrollen. Stufe 4, im Bankschließfach: Sie vertrauen der Bank als Vermieterin des Fachs. Stufe 5 oben, in der eigenen Hand: Sie vertrauen nur sich selbst, den Erben und Ihrem Tresor. Je weiter oben, desto weniger vertrauen Sie anderen. 5 In der eigenen Hand Sie vertrauen nur sich selbst, den Erben und Ihrem Tresor. 4 Im Bankschließfach Sie vertrauen der Bank als Vermieterin des Fachs. 3 Verwahrtes Eigentum Sie vertrauen dem Verwahrer und seinen Kontrollen. 2 Fondsanteil Sie vertrauen der Fondsgesellschaft und der Depotbank. 1 Forderung Sie vertrauen dem Emittenten als Ihrem Schuldner.
Je höher die Stufe, desto weniger sind Sie auf andere angewiesen: unten der Emittent einer Schuldverschreibung, darüber der Fonds, oben Ihr eigener Tresor.

„Geld ist Gold, und nichts anderes.“

J. P. Morgan vor dem US-Kongress, 19. Dezember 1912. „Money is gold, and nothing else.“

Ein Barren hat keinen Schuldner, der ausfallen kann. Diesen Vorteil haben Sie aber nur, wenn Ihnen der Barren gehört, nicht bloß ein Versprechen darauf.

Was gehört Ihnen eigentlich: Edelmetall, Fondsanteil oder Forderung?

Ein Bankguthaben ist eine Forderung an die Bank, eine Anleihe eine Forderung an den Emittenten. Gold dagegen schuldet niemandem etwas.1 Halten Sie statt Gold eine Forderung auf Gold, sind Sie rechtlich Gläubiger: Ihr Gold ist dann ein Versprechen.

Angenommen, Sie möchten 50.000 Euro in Gold anlegen. Dann entscheidet die Form, ob Ihnen am Ende Edelmetall gehört oder ein Versprechen, und was davon übrig bleibt, wenn ein Beteiligter pleitegeht. Vier Begriffe zeigen den Unterschied:

  • Alleineigentum: Der Barren gehört Ihnen allein, und Sie bewahren ihn selbst auf, zu Hause oder im Schließfach.
  • Miteigentum: Sie besitzen einen Anteil an konkreten, verwahrten Barren. Eigentümer des Edelmetalls sind Sie zusammen mit den anderen Miteigentümern.
  • Fondsanteil: Sie besitzen Anteile an einem Investmentfonds, etwa einem Gold-ETF. Das Gold gehört je nach Fonds den Anlegern gemeinsam oder der Fondsgesellschaft, die es für sie hält; getrennt von ihrem eigenen Vermögen ist es immer, in Deutschland wie in der Schweiz.
  • Forderung: Sie haben einen Anspruch gegen ein Unternehmen, etwa gegen den Emittenten eines ETC (Exchange Traded Commodity, ein an der Börse gehandeltes Wertpapier auf einen Rohstoff). Rechtlich ist ein ETC eine Schuldverschreibung. Sie sind Gläubiger des Emittenten und tragen wie ein Darlehensgeber das Risiko, dass er ausfällt.
Eigentum oder Forderung: Gold-ETC und Gold im Zollfreilager im VergleichLinks der Gold-ETC: Sie haben einen Anspruch gegen den Emittenten, der Ihr Schuldner ist. Bei seiner Insolvenz erhalten Sie eine Quote. Sie sind Gläubiger. Rechts Gold im Zollfreilager am Beispiel flexgold: Sie sind Miteigentümer eines nummerierten Barrens. Er ist geschützt und zählt nicht zur Konkursmasse. Sie sind Eigentümer.Gold-ETCz. B. Xetra-GoldZollfreilagerBeispiel: flexgoldSie: Anspruch auf GoldEmittent (Schuldner)Insolvenz:Sie erhalten eine QuoteSie sind Gläubiger.Sie: (Mit-)EigentümerNr. 4711nummerierter BarrenGeschützt, auch bei einer Pleite.Sie sind Eigentümer.
Der Kern der Frage auf einen Blick: Ein Anspruch hängt am Schuldner, ein Barren nicht. Barrennummer beispielhaft.

Ob Sie einen Fonds oder eine Schuldverschreibung kaufen, steht im Basisinformationsblatt des Produkts, im Abschnitt „Um welche Art von Produkt handelt es sich?“.

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Gold lagern im Vergleich: fünf Wege, sechs Fragen

Schon Seneca riet, weder allen zu trauen noch niemandem.2 Für Gold heißt das: erst prüfen, dann vertrauen. Damit Sie fair vergleichen können, legen wir an jeden Weg dieselben sechs Fragen an. Es sind die Fragen, die Sie später in der Checkliste jedem Anbieter stellen können, auch uns:

  1. Was gehört mir?
  2. Was passiert, wenn der Anbieter pleitegeht?
  3. Wer prüft, und was ist versichert?
  4. Was kostet es?
  5. Wie komme ich an mein Geld oder an mein Edelmetall?
  6. Was brauchen meine Erben?

Die ersten drei Fragen zeigen, wem Sie bei jedem Weg vertrauen und wovor Sie das schützt: vor der Pleite eines Beteiligten und vor Gefahren wie Einbruch, Diebstahl und Raub.

Zu Hause

Zu Hause gehört das Gold Ihnen allein, und niemand muss Ihnen etwas zurückgeben. Geht ein Unternehmen pleite, berührt das Ihren Barren nicht. Dafür übernehmen Sie Sicherung, Versicherung und Nachweis selbst.3

Achten Sie auf die Hausratversicherung. In den meisten Policen sind Wertsachen bis 20 Prozent der Versicherungssumme geschützt, höhere Grenzen können Sie vereinbaren.4 Nach einem Einbruch zahlt die Versicherung nur, was Sie belegen können.

Wer Gold zu Hause lagert und nach einem Einbruch nicht sicher nachweisen kann, was im Tresor lag, für den wird aus dem Schaden oft ein Rechtsstreit mit der Versicherung. Gut aufgestellt sind Sie mit zwei Schritten: Erhöhen Sie die Versicherungsgrenze passend zu Ihrem Bestand, und bewahren Sie eine Inventarliste mit Fotos und Rechnungen getrennt vom Gold auf.

Auf einem Holztisch liegen ein 100-Gramm- und ein 50-Gramm-Goldbarren in Schutzverpackung, zwei 20-Gramm-Barren und drei Goldmünzen, zwei davon in Kapseln. Daneben eine offene Mappe mit Kaufbelegen und einer leeren Tabelle „Goldbestand“ mit den Spalten Objekt, Gewicht, Feinheit und Beleg, darauf ein Füller.KI-generiert

Ein Tresor hält Einbrecher auf, vor einem Raub schützt er nicht: Wer Sie bedroht, lässt Sie den Tresor selbst öffnen. Das ist selten: 2025 zählte die Polizei 2.346 Raubüberfälle in Wohnungen, rund 3 je 100.000 Einwohner.5 Behalten Sie trotzdem für sich, dass Sie Gold kaufen wollen, um das Risiko zu senken. Die Hausratversicherung ersetzt auch einen Raub, bis zu ihren Grenzen; für Gold außerhalb eines anerkannten, verschlossenen Tresors gilt dabei eine eigene Grenze.6 Den Schrecken ersetzt sie nicht.

Kosten entstehen auch zu Hause: ein guter Tresor und jedes Jahr eine passend erhöhte Hausratversicherung. Silber braucht bei gleichem Wert ein Vielfaches an Platz. Verkaufen können Sie jederzeit bei einem Händler, der ankauft. Und für Ihre Erben gilt: Was niemand findet, kann niemand erben. Sagen Sie ihnen, dass es das Gold gibt, wo es liegt und wie sie an den Tresor kommen, so erfordert das Vertrauen und erleichtert den Nachlass.

Kaufen und Lagern lassen sich trennen: Wer sein Gold sehen und anfassen, es aber außer Haus sicher wissen möchte, legt es ins Bankschließfach.

Im Bankschließfach: Ist mein Gold dort versichert?

Nicht automatisch. Ihr Gold liegt im Tresor der Bank und bleibt Ihr Eigentum, auch wenn die Bank pleitegeht.7 Wie weit der Inhalt geschützt ist, regelt jeder Anbieter selbst. Die Stiftung Warentest hat 43 Anbieter verglichen: Nur bei 31 ist überhaupt eine Versicherung im Mietpreis enthalten, je nach Anbieter zwischen 2.500 und 50.000 Euro.8 Wie wichtig das ist, zeigte der Einbruch in Gelsenkirchen im Dezember 2025: Die Fächer waren standardmäßig mit 10.300 Euro versichert, und den Inhalt mussten die Kunden nachweisen.9 Entscheidend ist also die Summe, die tatsächlich versichert ist.

Manche Hausratversicherungen schließen den Inhalt eines Bankschließfachs ein. Fragen Sie Ihren Versicherer oder Trigonus, und führen Sie eine Inventarliste. Die Miete für ein kleines Fach beginnt bei etwa 36 Euro im Jahr, bei teuren Anbietern liegt sie gut 120 Euro höher; gegebenenfalls kommt eine Zusatzversicherung dazu.8 An Ihr Fach kommen Sie nur zu den Öffnungszeiten der Filiale. Für Ihre Erben zählt, dass jemand von dem Fach weiß und es öffnen darf.

Für den Notgroschen ist das gut lösbar. Mit dem Betrag wächst der Aufwand.

Gold-ETC: ein Anspruch auf Gold

Im Depot ist Gold bequem: Sie kaufen und verkaufen einen ETC börsentäglich wie eine Aktie, ohne Tresor und ohne Termin. Rechtlich ist er eine Schuldverschreibung. Auch ein mit Gold besicherter ETC macht Sie nicht zum Eigentümer, Sie bleiben Gläubiger. Wollen Sie Ihr Gold in einer Krise in die Hand nehmen, hängt das davon ab, ob der Anbieter dann liefert.3

Was das bei einer Pleite heißt, zeigt der Prospekt von Xetra-Gold: Ihre Ansprüche sind nicht besichert. Im Insolvenzfall erhalten Sie einen Geldbetrag nach der Insolvenzquote, und eine Insolvenz kann bis zum vollständigen Verlust des eingesetzten Geldes führen. Außer dem Gold und Lieferansprüchen auf Gold hat beispielsweise die Emittentin von Xetra-Gold laut Prospekt keine wesentlichen Vermögenswerte.10

Für die Golddeckung haftet die Verwahrstelle mit bis zu 50 Millionen Euro im Jahr. Versichert ist das Gold nur gegen bestimmte Risiken wie Brand, Einbruch oder Raub,10 laut Anbieter bis 125 Millionen Euro jährlich.11 Dem stehen rund 19,4 Milliarden Euro verwahrtes Vermögen gegenüber (Mitte 2026).12

ETCs sind oft unterversichert. Beim iShares Physical Gold ETC zum Beispiel muss die Verwahrbank laut Prospekt keine eigene Versicherung für dieses Gold abschließen. Geht es verloren, kann die Emittentin ihre Pflichten gegenüber den Anlegern womöglich nicht voll erfüllen.13

Laufend zahlen Sie bei Xetra-Gold ein Depotentgelt, das höher ist als bei anderen Wertpapieren und das Ihre Depotbank laut Prospekt voraussichtlich an Sie weiterbelastet, zuzüglich Umsatzsteuer.10 Bei einem Verkauf an der Börse bekommen Sie Ihr Geld, abhängig vom Goldkurs, zurück. Die Papiere liegen in Ihrem Depot, Ihre Erben wenden sich also an Ihre Bank.

Gold-ETF: ein Anteil am Fonds

Ein ETF (Exchange Traded Fund) ist ein Investmentfonds. Fonds nach deutschem Recht und nach EU-Standard dürfen allerdings kein Gold kaufen.14 Ein Gold-ETF mit echtem Gold kommt deshalb aus dem Nicht-EU-Ausland, zum Beispiel aus der Schweiz. Was in deutschen Depots als Gold-ETF gilt, ist meist ein ETC, also eine Schuldverschreibung, etwa Xetra-Gold oder der iShares Physical Gold ETC. Und ein Fonds mit Gold im Namen kann statt Gold Aktien enthalten: Beispielsweise hält der VanEck Gold Miners UCITS ETF Aktien von Bergbauunternehmen und steht auf der EU-einheitlichen Skala in der zweithöchsten von sieben Risikoklassen.15 Prüfen Sie also, was in der Verpackung steckt.

Als Fondsanleger besitzen Sie einen Fondsanteil, keinen eigenen Barren.1 Das Gold gehört zum Fondsvermögen, das rechtlich vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt ist.16 Geht die Fondsgesellschaft pleite, fällt es nicht in die Insolvenzmasse, sondern bleibt den Anlegern erhalten; der Fonds wird dann abgewickelt oder an eine andere Gesellschaft übertragen.17 Das ist ein echter Vorteil gegenüber dem ETC: Sie sind nicht Gläubiger eines Emittenten. Diesen Schutz haben Sie auch mit eigenen Barren und mit Miteigentum im Zollfreilager.

Das eingelagerte Gold ist bei Gold-ETFs in der Regel chronisch unterversichert. Physisches Gold bekommen Sie nur, wo die Fondsbedingungen es vorsehen, und häufig erst ab einer großen Goldmenge. Beispielsweise nennt der Prospekt eines Schweizer Gold-ETF keine Versicherung, und ausliefern lassen können Sie sich das Gold erst ab dem Volumen eines Standardbarrens von rund 12,5 Kilogramm.18 Das sind heute rund 1,5 Millionen Euro,19 in dieser Höhe für die meisten Anleger keine realistische Option.

Laufend zahlen Sie am Beispiel dieses Fonds eine Verwaltungsvergütung, die aus dem Fondsvermögen bezahlt wird.18 Beim Kauf und Verkauf über die Börse kommen die üblichen Börsengebühren und die Spanne zwischen Kauf- und Verkaufskurs hinzu. Wie beim ETC liegen die Anteile in Ihrem Depot, Ihre Erben wenden sich an Ihre Bank.

Im Zollfreilager: Eigentum, professionell verwahrt

Zwischen dem eigenen Tresor und dem Wertpapier liegt ein dritter Weg: Sie kaufen echtes Edelmetall, das als Ihr Eigentum professionell für Sie gelagert wird. Liegt es in einem Zollfreilager, einem Lager unter Zollaufsicht, gilt es steuerlich noch nicht als eingeführt.

Sie erwerben Miteigentum an konkreten Barren. Eigentümer des Edelmetalls sind dann Sie. Geht ein Schweizer Anbieter in Konkurs, bleibt solches Eigentum den Anlegern, statt unter den Gläubigern aufgeteilt zu werden.20 Achten Sie im Vertrag darauf, dass Ihnen bestimmte Barren zugeordnet sind und dass der Verwahrer sie weder verleihen noch verpfänden darf.

Lager, Versicherung und Prüfung übernimmt der Verwahrer; die Einzelheiten, auch zu Lieferung und Erbfall, regelt sein Vertrag. Dafür zahlen Sie eine laufende Lagergebühr. Wie das konkret aussieht, zeigen wir weiter unten am Beispiel flexgold.

Alle Wege auf einen Blick

Nebeneinander gelegt zeigt sich, worin sich die Wege unterscheiden: wem Sie vertrauen, was Ihnen gehört, was bei einer Pleite geschieht und wie Sie wieder an Ihr Gold kommen.

Fünf Wege nach denselben Fragen, in der Reihenfolge der Vertrauensleiter. Die Erben-Frage beantworten die Abschnitte oben.
WegZu HauseIm Bank­schließ­fachIm Zoll­frei­la­gerGold-ETFGold-ETC
Wem Sie vertrauenSich selbst, den Erben und Ihrem TresorIhrer Bank als Ver­mie­te­rin des FachsDem Ver­wah­rer und seinen Kon­trol­lenDer Fonds­ge­sell­schaft und der DepotbankDem Emit­ten­ten als Schuldner
Was gehört Ihnen?Al­lein­ei­gen­tumAl­lein­ei­gen­tumMit­ei­gen­tum an kon­kre­ten BarrenFondsanteilForderung (Schuld­ver­schrei­bung)
Bei einer PleiteNiemand kann ausfallenIhr Gold bleibt IhresBleibt Ei­gen­tum der AnlegerPleite der Fonds­ge­sell­schaft: Gold bleibt den AnlegernSie sind Gläu­bi­ger; bei Xe­tra-Gold eine Quote
Prüfung und Ver­si­che­rungSie selbst; Hausrat mit Grenze für WertsachenJe nach Bank; nur bei 31 von 43 Anbietern im Mietpreis enthaltenVer­wah­rer übernimmt; Umfang nach VertragVer­wah­rung bei der Depotbank; in der Regel unter­ver­si­chertOft begrenzt, siehe Beispiele oben
Was es kostetHöhere Ein­kaufs­mar­ge; Tresor, höhere Haus­rat­ver­si­che­rungHöhere Ein­kaufs­mar­ge; Miete, ge­ge­be­nen­falls Zu­satz­ver­si­che­rungKauf zu Groß­han­dels­kon­di­tio­nen; laufende La­ger­ge­bührBör­sen­ge­büh­ren, Spanne; laufende Ver­wal­tungs­ver­gü­tungBör­sen­ge­büh­ren, Spanne; laufendes Entgelt, z. B. De­pot­ent­gelt
So kommen Sie heranSofort; ver­kau­fen beim HändlerZu den Öff­nungs­zei­ten der FilialeVerkauf über den Anbieter; Lieferung nach VertragVerkauf bör­sen­täg­lich; Barren nur, wo vorgesehenVerkauf bör­sen­täg­lich

Welche Steuer fällt an?

Beim Gold zählen zwei Steuern: die Umsatzsteuer beim Kauf und die Steuer auf Gewinne beim Verkauf. Bei Aktien kennen Sie dafür die Abgeltungsteuer (auch Kapitalertragsteuer genannt). Für Gold selbst gilt eine günstigere Regel: Nach einem Jahr ist der Gewinn steuerfrei, vorher gilt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz.

Umsatzsteuer beim Kauf: Anlagegold ist umsatzsteuerfrei.21 Für Silber, Platin und Palladium fällt in Deutschland beim Kauf Umsatzsteuer an; im Schweizer Zollfreilager fällt sie nicht an, solange das Edelmetall dort liegt, anders als heute in deutschen Zolllagern.22 Wertpapiere wie ETC und ETF kaufen Sie ohne Umsatzsteuer.

Steuer auf Gewinne beim Verkauf: Hier unterscheiden sich die Wege.

Barren und Münzen, Gold im Zollfreilager und goldgedeckte Gold-ETCs mit Lieferanspruch wie Xetra-Gold: Gewinne unterliegen nicht der Abgeltungsteuer, sondern der Einkommensteuer auf private Veräußerungsgeschäfte. Nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind sie steuerfrei. Verkaufen Sie früher, bleibt der Gewinn steuerfrei, solange alle solchen Gewinne im Jahr unter 1.000 Euro liegen; sonst gilt Ihr persönlicher Steuersatz, und Sie geben den Gewinn in der Steuererklärung an.23 Für Xetra-Gold hat der Bundesfinanzhof das so entschieden: Wer einen Anspruch auf Lieferung von Gold verkauft, verkauft steuerlich Gold und keine Geldforderung.24

Gold-ETCs ohne hinterlegtes Gold: Ist ein ETC nicht durch Gold gedeckt, sind seine Gewinne Kapitalerträge, auf die Abgeltungsteuer anfällt, auch nach Jahren.25 Ob ein ETC nach einem Jahr steuerfrei ist, hängt also von seinen Bedingungen ab. Bei Barren, Münzen und Gold im Zollfreilager regelt es das Gesetz für alle gleich.

Gold-ETF: Gewinne sind Kapitalerträge. Darauf fällt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag an, die Ihre Bank als Kapitalertragsteuer direkt einbehält, unabhängig davon, wie lange Sie den Fonds gehalten haben.23 Eine Frist, nach der Gewinne steuerfrei werden, gibt es beim Fonds nicht. Zudem kann jedes Jahr eine Vorabpauschale anfallen, die Sie versteuern, auch wenn Sie nichts verkaufen.26

Steuern im Privatvermögen nach Form
FormUmsatzsteuer beim KaufSteuer auf Gewinne
Gold zu Hause oder im SchließfachGold 0 %, Silber 19 %Einkommensteuer, steuerfrei nach mehr als 1 Jahr
Gold im Schweizer ZollfreilagerGold, Silber, Platin, Palladium 0 %; bei Lieferung nach Deutschland Einfuhrumsatzsteuer auf Silber, Platin, PalladiumEinkommensteuer, steuerfrei nach mehr als 1 Jahr
Goldgedeckter Gold-ETC mit Lieferanspruch (z. B. Xetra-Gold)keineEinkommensteuer, steuerfrei nach mehr als 1 Jahr
Gold-ETC ohne hinterlegtes GoldkeineAbgeltungsteuer, unabhängig von der Haltedauer
Gold-ETF (Investmentfonds)keineAbgeltungsteuer, unabhängig von der Haltedauer; gegebenenfalls jährlich Vorabpauschale

Für Betriebsvermögen gelten andere Regeln. Lassen Sie sich Silber, Platin oder Palladium aus dem Zollfreilager nach Deutschland liefern, fallen Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zölle an.

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Zwei Beispiele aus unserem Angebot

Zwei der verglichenen Wege finden Sie bei uns. Wir zeigen sie hier als Beispiele, mit denselben sechs Fragen wie oben, damit Sie selbst vergleichen können.

Beispiel aus unserem Angebot: Tafelgeschäft Hanau

Gold in der eigenen Hand: unser Tafelgeschäft in Hanau

Selbst der Aktienoptimist André Kostolany, der 1941 aus Paris fliehen musste, schrieb: In unsicheren Zeiten will jeder „auch Sachwerte wie Gold in seinem Tresor haben“.27 Wer Barren oder Münzen selbst hält, muss keiner Bank und keinem Verwahrer vertrauen. Dafür lohnt es sich, dort zu kaufen, wo Sie die Ware sehen, in die Hand nehmen und später wieder verkaufen können. In unserem Tafelgeschäft in der Villa Salis in Hanau, dem Edelmetallhandel direkt über den Tisch, kaufen Sie Gold, Silber, Platin und Palladium als Barren und Münzen, vom einzelnen Stück bis zum größeren Bestand.

Sie vereinbaren einen Termin, wählen Ihre Ware und sichern den Preis; beim zweiten Termin nehmen Sie Ihr Gold mit. Die Preise folgen alle fünf Minuten dem aktuellen Kurs. Was Barren und Münzen heute kosten, zeigt die Preisliste unseres Tafelgeschäfts. Sie können auch online bestellen und bei uns abholen, ohne Obergrenze beim Bestellwert. Auch größere Beträge können Sie bar bezahlen; ab 2.000 Euro gilt die gesetzliche Identifizierung. Ihre Daten bleiben beim Händler und werden nicht automatisch weitergegeben.

Ein Berater reicht einem Kunden am Holztisch einen kleinen Goldbarren, dahinter ein Schaukasten mit Musterbarren.KI-generiert
Sehen, prüfen, mitnehmen: Im Tafelgeschäft in Hanau halten Sie Ihr Gold selbst in der Hand.

Ob Ihr Gold danach im eigenen Tresor liegt oder im Bankschließfach, entscheiden Sie; in beiden Fällen hilft eine Inventarliste. Ihre Quittung aus Hanau gehört gleich dazu. Und wenn Sie verkaufen möchten, kaufen wir Ihr Gold an, mit kostenloser und unverbindlicher Wertermittlung.

Dieter Kern steht Ihnen für Ihre Lösung persönlich als Ansprechpartner zur Verfügung, denn Verwahrung, Versicherung und Kosten unterscheiden sich je nach Einzelfall und Volumen. Fragen Sie ihn auch, was Ihre Erben einmal brauchen.

Termin in Hanau vereinbaren: 06181 908061-10

Montag bis Freitag 9:30 bis 18:30 Uhr nach Termin, samstags nach Absprache

Am Wiesengrund 27, 63456 Hanau. Parkplätze direkt vor dem Haus.

Unser Tafelgeschäft ist Premiumpartner von GoldSilberShop.de, den FOCUS MONEY als besten Edelmetallhändler (Online) ausgezeichnet hat.28

Beispiel aus unserem Angebot: flexgold

Eigentum im Hochsicherheitslager: Gold im Schweizer Zollfreilager

Ein Beispiel für diesen Weg ist flexgold, eine Produktmarke der SOLIT Gruppe, seit 2008 im Edelmetallhandel; wir vermitteln flexgold. Die flexgold AG in Tägerwilen (Schweiz) ist als Finanzintermediärin der Schweizer Selbstregulierungsorganisation PolyReg angeschlossen. Ob 50 Euro im Monat oder 50.000 Euro auf einmal: Sie kaufen ab 1 Euro, ohne Obergrenze.29

Bei uns haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner: Wir richten Ihren Vault mit Ihnen ein und sind da, wenn Sie kaufen, umschichten oder auszahlen.

Geöffnete Tresortür eines Hochsicherheitslagers, dahinter Regale mit GoldbarrenKI-generiert
Symbolbild: Hochsicherheits-Zollfreilager in der Schweiz

Was gehört mir?

(Mit-)Eigentum mit Nummer. Sie erwerben Miteigentum an einzeln registrierten Barren mit einem Feingehalt von mindestens 999/1000 nach dem Standard LBMA Good Delivery des Londoner Goldmarkts, gelagert im Zollfreilager, zum Beispiel bei der Zürcher Freilager AG. Ihre Barrennummer sehen Sie in der App.30

Was passiert, wenn der Anbieter pleitegeht?

Geschützt, auch bei einer Pleite. Eigentümer der Barren sind Sie und die anderen Anleger. Auch ein Konkurs der flexgold AG, so heißt die Insolvenz in der Schweiz, würde daran nichts ändern: Ihr Anteil würde nicht zur Konkursmasse zählen. Er bliebe Ihnen, statt unter den Gläubigern aufgeteilt zu werden.20 Verleihen oder verpfänden darf flexgold Ihr Gold auch dann nicht. Die TRESTA Trust Company AG, ein unabhängiger Treuhänder, überwacht die Verwendung der eingezahlten Gelder.30

Wer prüft, und was ist versichert?

Geprüft und versichert. Ihr Gold liegt in der Schweiz in einem Hochsicherheitslager nach militärischen Standards.29 Versichert ist es zum aktuellen Wiederbeschaffungswert gegen Einbruch, Diebstahl, Raub, Feuer und Unterschlagung durch Mitarbeiter. Ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer zählt den Bestand jedes Quartal, und das Ergebnis können Sie einsehen.30 Damit liegt genau der Nachweis vor, um den es bei Gold zu Hause nach einem Einbruch oft Streit mit der Versicherung gibt. Und weil Ihr Gold in der Schweiz liegt, ist bei Ihnen zu Hause nichts zu holen.

Was kostet es?

Lagerung: ein Satz, alles inklusive. Ein ETC im Depot kann zwar laufend weniger kosten, für die Lagergebühr besitzen Sie hier allerdings statt einer bloßen Forderung das Edelmetall selbst: nummerierte Barren, versichert, jedes Quartal gezählt und auch dann Ihres, wenn flexgold in Konkurs geht.

  • Kauf: Gold zum Börsenpreis plus 2 %, Silber, Platin und Palladium plus 4 %. Über unseren Zugang kaufen Sie auf Ebene des Großhandels, auch kleine Mengen ohne Stückzuschlag.
  • Lagerung: 1,45 % im Jahr, alles inklusive und ohne Mehrwertsteuer: Zollfreilager, Versicherung, Prüfung, Verwaltung und unsere Betreuung. Verrechnet wird monatlich anteilig.
  • Bei größeren Beträgen sinkt der Satz: ab 250.000 Franken auf 1,10 %, ab 1 Mio. Franken auf 0,80 %.
  • Silber: gleicher Lagersatz wie Gold, obwohl Silber bei gleichem Wert ein Vielfaches an Platz braucht. Und Silber, Platin und Palladium kaufen Sie ohne Umsatzsteuer, solange sie im Schweizer Zollfreilager liegen.22
  • Verkauf: zum aktuellen Kurs, ohne zusätzliche Provision von uns. Registrierung und Konto kosten nichts.
  • Tauschen Sie zwischen Edelmetallen oder Währungen, zeigt Ihnen die App die Umrechnungsgebühr vor dem Auftrag an.

Wie komme ich an mein Geld oder an mein Edelmetall?

Zum Anfassen, wenn Sie wollen. Verkaufen können Sie rund um die Uhr in Sekunden zum aktuellen Kurs; der Erlös geht auf Ihr Referenzkonto. Gewinne aus Edelmetall, das Sie länger als ein Jahr gehalten haben, sind im Privatvermögen steuerfrei.

Auf Wunsch liefert flexgold Ihr Gold zu Ihnen nach Hause, schon ab 1 Gramm Gold oder 20 Gramm Silber, auf dem Weg versichert und innerhalb von bis zu vier Wochen; abholen können Sie auch in Mainz oder Wiesbaden.29 Was Prägung und Versand kosten, wird Ihnen angezeigt, bevor Sie die Bestellung bestätigen.30 Im Ruhestand können Sie per Verkaufsplan regelmäßig Edelmetall verkaufen und sich den Erlös auf Ihr Bankkonto auszahlen lassen, wie eine Zusatzrente.29

Was brauchen meine Erben?

Vaults für die Familie. Ihren Vault führen Sie allein oder als Gemeinschaftsvault mit einer zweiten Person, etwa Ihrem Partner, und für Ihre Kinder legen Sie eigene Vaults an.29 So kennen die Menschen, die Ihnen wichtig sind, Ihren Bestand schon heute, und im Gemeinschaftsvault verwaltet Ihr Partner das Gold schon jetzt mit.

Hier wissen Sie genau, wem Sie vertrauen: einem Schweizer Anbieter, bei dem Eigentum, Prüfung und Versicherung vertraglich geregelt sind.

Die Registrierung kostet nichts. Sie können sich in Ruhe umsehen und überweisen erst Geld, wenn Sie kaufen möchten. Wenn Sie die Schritte nicht allein gehen wollen, gehen wir sie am Telefon mit Ihnen durch.

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Zusammenfassung: Sechs Fragen, bevor Sie Gold kaufen

Viele Wege führen nach Rom, und zu Gold führen mindestens fünf. Jeder setzt einen eigenen Schwerpunkt: Gold in der Hand, bequemer Handel an der Börse oder Eigentum in sicherer Verwahrung. Welcher zu Ihnen passt, klären diese sechs Fragen. Mit ihnen trennen Sie echtes Eigentum von bloßen Versprechen.

  1. Was gehört mir? Eine gute Antwort: Eigentum oder Miteigentum an konkreten Barren, die mir zugeordnet sind. Bei einer Schuldverschreibung habe ich nur einen Anspruch.
  2. Was passiert, wenn der Anbieter pleitegeht? Eine gute Antwort: Mein Gold bleibt auch bei einer Pleite des Anbieters meines, und er darf es weder verleihen noch verpfänden.
  3. Wer prüft, und was ist versichert? Eine gute Antwort: Ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer zählt regelmäßig, und das Edelmetall ist zum Wiederbeschaffungswert versichert, schon in der Gebühr enthalten. Halte ich es selbst, habe ich Kaufbelege, eine Inventarliste mit Fotos und eine passende Versicherung.
  4. Was kostet es? Eine gute Antwort: eine Liste der Leistungen, nicht nur ein Prozentsatz. Zusatzkosten, etwa für eine Lieferung, sehe ich, bevor ich bestätige.
  5. Wie komme ich an mein Geld oder an mein Edelmetall? Eine gute Antwort: beides, ein Verkauf zum aktuellen Kurs und eine Lieferung auch in kleinen Einheiten, wenn ich mein Gold in der Hand halten möchte.
  6. Was brauchen meine Erben? Eine gute Antwort sagt, wie meine Familie von dem Gold erfährt und wie sie herankommt.

Trigonus, Villa Salis, Am Wiesengrund 27, 63456 Hanau, 06181 908061-10, trigonus.de/gold-lagern-vergleich/

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Welche Form passt zu welchem Ziel?

Welche Form passt, hängt davon ab, was Ihr Gold leisten soll.

Forderung

Börsentäglich handeln, länger halten

Gold-ETC im Depot, börsentäglich handelbar. Goldgedeckt mit Lieferanspruch nach einem Jahr steuerfrei.

Dafür: Sie sind Gläubiger des Emittenten, das Gold ist oft unterversichert, ohne Golddeckung gilt die Abgeltungsteuer.

Fondsanteil

Kurzfristig am Goldpreis teilhaben

Gold-ETF im Depot, börsentäglich handelbar. Bei einer Pleite der Fondsgesellschaft bleibt das Fondsvermögen den Anlegern.

Dafür: kein eigener Barren, eine Versicherung des Goldes in der Regel nicht vorgesehen, Gewinne immer mit Abgeltungsteuer.

Miteigentum

Eigentum im Schweizer Hochsicherheitslager

Miteigentum an konkreten Barren im Zollfreilager. Lager, Versicherung und Prüfung übernimmt der Verwahrer, Gewinne nach einem Jahr steuerfrei.

Dafür: eine laufende Lagergebühr.

Alleineigentum

Gold in der eigenen Hand

Barren und Münzen zu Hause oder im Schließfach. Niemand kann ausfallen, Gewinne nach einem Jahr steuerfrei.

Dafür: Sicherung, Versicherung und Nachweis liegen bei Ihnen.

Auch kombinierbar: etwa einige Barren und Münzen zu Hause, ein Teil im Zollfreilager.

Welche Rolle Gold bei Ihnen spielen kann, besprechen wir offen, auch wenn die Antwort lautet: Gold passt gerade nicht.

Lieber Eigentümer als Darlehensgeber?

Dann bleibt nur die Frage, wie Sie Ihr Gold halten möchten. Unsere Angebote:

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Quellen

  1. Ronald-Peter Stöferle, Mark J. Valek, In Gold We Trust-Report 2026: Back to the Monetary Future, 20th Anniversary Edition, deutsche Gesamtausgabe, Sound Money Capital AG/Incrementum AG, 2026, S. 245 und 463. ↑ Zurück zum Text
  2. Seneca, Briefe an Lucilius, Brief 3, § 4, Ausgabe Meiner 1924, S. 6. ↑ Zurück zum Text
  3. Saidi Sulilatu, Finanzen ganz einfach, Droemer, München 2025, Kap. 8 „Alternative Anlagen: Festgeld, Einzelaktien, Krypto, Rentenversicherungen & Co.“. ↑ Zurück zum Text
  4. Stiftung Warentest, Hausratversicherungen im Vergleich, test.de, abgerufen am 15.10.2026. ↑ Zurück zum Text
  5. Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik 2025, Grundtabellen Fälle (V1.1, 25.03.2026) und Häufigkeitszahlen (V1.0, 19.02.2026), Schlüssel 219000 „Raubüberfälle in Wohnungen“, bka.de, abgerufen am 15.10.2026. ↑ Zurück zum Text
  6. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022, Quadratmetermodell), unverbindliche Musterbedingungen, Stand Juni 2026, A 1.2, A 4.4 und A 18.3.2, gdv.de, abgerufen am 15.10.2026. ↑ Zurück zum Text
  7. Gerd Kommer, Souverän investieren mit Indexfonds und ETFs, 6. Aufl., Campus, 2024, Abschn. 1.5 und 3.6. ↑ Zurück zum Text
  8. Stiftung Warentest, Finanztest 8/2026, Bankschließfach im Kosten-Vergleich, test.de, 14.07.2026. ↑ Zurück zum Text
  9. Handelsblatt, Einbrecher knacken 3200 Schließfächer und erbeuten 30 Millionen, 30.12.2025. ↑ Zurück zum Text
  10. Deutsche Börse Commodities GmbH, Xetra-Gold, Wertpapierprospekt vom 26.05.2026, S. 7, 13 f. und 23 f. ↑ Zurück zum Text
  11. Deutsche Börse Commodities GmbH, Xetra-Gold, FAQ Ist das Gold gegen Verlust versichert?, xetra-gold.com, abgerufen am 16.10.2026. ↑ Zurück zum Text
  12. Deutsche Börse Group, Pressemitteilung Halbjahresbilanz 2026: Xetra-Gold wächst im Jahresvergleich signifikant, 02.07.2026, eurexgroup.com, abgerufen am 15.10.2026. ↑ Zurück zum Text
  13. iShares Physical Metals plc, Base Prospectus vom 11.05.2026, Risikofaktor „Custody and Insurance“, S. 56. ↑ Zurück zum Text
  14. Richtlinie 2009/65/EG (OGAW-Richtlinie), Art. 50 Abs. 2 lit. b, eur-lex.europa.eu, abgerufen am 15.10.2026. ↑ Zurück zum Text
  15. VanEck Gold Miners UCITS ETF, Basisinformationsblatt vom 27.03.2026, S. 1 f. ↑ Zurück zum Text
  16. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), § 92 Abs. 1, § 99 Abs. 3 Satz 2, § 100 und § 192 Satz 2, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026. ↑ Zurück zum Text
  17. Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG), Schweiz, Art. 39 und 40 Abs. 1, fedlex.admin.ch, abgerufen am 15.10.2026. ↑ Zurück zum Text
  18. Swisscanto Fondsleitung AG, Swisscanto (CH) Gold ETF, Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, Juli 2026, Ziff. 1.9, 1.12 und 1.13.1. ↑ Zurück zum Text
  19. goldpreis.de, Goldpreis je Kilogramm: 119.012,42 Euro, goldpreis.de, abgerufen am 15.10.2026, 18:32 Uhr; 12,5 Kilogramm entsprechen rund 1,49 Millionen Euro (eigene Rechnung). ↑ Zurück zum Text
  20. Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), Schweiz, Art. 197 und 242, fedlex.admin.ch, abgerufen am 15.10.2026. ↑ Zurück zum Text
  21. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 25c, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026. ↑ Zurück zum Text
  22. Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 09.04.2026, III C 3, S 7157-a/00005/001/052, S. 5, bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 15.10.2026. ↑ Zurück zum Text
  23. Einkommensteuergesetz (EStG), § 20 Abs. 1 Nr. 3, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 5, § 32d Abs. 1, § 43 Abs. 1 und 5, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026. ↑ Zurück zum Text
  24. Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.05.2015, VIII R 35/14, bundesfinanzhof.de. ↑ Zurück zum Text
  25. Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 14.05.2025, IV C 1, S 2252/00075/016/070, Einzelfragen zur Abgeltungsteuer, Rz. 57, S. 20 f., bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 15.10.2026. ↑ Zurück zum Text
  26. Investmentsteuergesetz (InvStG), § 16 Abs. 1 Nr. 2 und § 18, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 16.10.2026. ↑ Zurück zum Text
  27. André Kostolany, Die Kunst, über Geld nachzudenken, Econ Taschenbuch, 2001, Abschn. „Der Friede ist das Wichtigste“, S. 97. ↑ Zurück zum Text
  28. FOCUS MONEY 13/2026; ausgezeichnet wurde GoldSilberShop.de, nicht der Hanauer Partner selbst. ↑ Zurück zum Text
  29. flexgold AG, flexgold.com, Startseite und FAQ, abgerufen am 15.10.2026. ↑ Zurück zum Text
  30. flexgold AG, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Gebührenreglement, Stand 31.08.2026, Präambel, Ziff. 6, 12, 13, 15, 16, 18, 20, 21.3 und 22. ↑ Zurück zum Text